

Das Problem der Konkretisierung der Transzendentalität
Ein Beitrag zur Aporetik der "daseienden Vermittlung"
pp. 77-102
in: Ludwig Landgrebe (ed), Beispiele, The Hague, Nijhoff, 1965Abstract
Fragt man mit Kant im Rahmen der Subjekt-Objekt-Relation nach dem Sinn von "Erfahrung", dann gerät man in eine eigentümliche Gedankenbewegung, an deren Beginn sich ein Dilemma zeigt. Dieses Dilemma besteht in allgemeinster Formulierung darin, dass das erlebende (wahrnehmende und erkennende) "Subjekt" ("Ich") immer schon ein "Gegenstand" unseres natürlichen Wissens oder bestimmter Einzelwissenschaften (z.B. der Biologie oder der Sinnesphysiologie oder der Psychologie oder der Soziologie oder der Historie) sein muss, damit man den Subjekt-Objekt-Ansatz überhaupt aufrechterhalten kann — dass aber dann das "Subjekt" ein "Objekt" wird wie andere Objekte auch, und in dieser "Fixierung" fundamentalphilosophisch bedeutungslos ist. Anders formuliert: das auf diese Weise als "Objekt" verstandene "Subjekt" ist ein "Erfahrungsgegenstand" wie andere auch und kann als so bestimmtes nicht als die "Voraussetzung" anerkannt werden, ohne die die Möglichkeit der Erfahrung (und damit das "Gegebensein" der "Erfahrungsgegenstände") nicht gedacht zu werden vermag. Von hier aus wiederum ergibt sich notwendig die besondere Auszeichnung bzw. Abhebung des "Subjekts' vor bzw. von allen "Erfahrungsgegenständen" als "Objekten für das Subjekt", d.h. die Unterscheidung des "transzendentalen" Subjekts von dem "empirischen" Subjekt im Sinne Kants.